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Verteilungsgerechtigkeit bei Urlaubsregelungen

Hammerschmied, Hohenegger & Partner Wirtschaftsprüfungs Ges.m.b.H.

Bei der Genehmigung von Urlauben wird insbesondere auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Betreuungspflichten Rücksicht genommen.
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Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen ihren Wunsch-Urlaub in Haupturlaubszeiten, wie Sommer- und Weihnachtszeit in eine eigens hierfür am schwarzen Brett aufgehängte Liste ein. Bei der Genehmigung von Urlauben wird darauf ganz besonders geachtet, dass diese gerecht verteilt werden und nicht eine Mitarbeiter-Gruppe benachteiligt wird. Insbesondere auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Betreuungspflichten wird dabei Rücksicht genommen.