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Flexibilisierung der Anwesenheitspflicht

Abwesenheiten aufrund von kranken Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen erschweren Studierenden mit Familienpflichten das erfolgreiche Absolvieren von Prüfungen bzw. Lehrveranstaltungen. Deshalb zählen Betreuungspflichten an familienfreundlichen Hochschulen als Entschuldigungsgrund bei Lehrveranstaltungen oder Prüfungen. Hierfür ist unter Umständen auch die Änderung der Prüfungsordnung nötig.

Best Practices

Sie wollen erfahren wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt wurden? Klicken Sie sich durch unsere zahlreichen Best Practice Beispiele zertifiziert familienfreundlicher Unternehmen und Gemeinden.

Erkrankung von Kindern als Entschuldigungsgrund

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Bei der FH Kufstein Tirol Bildungs GmbH eine grundlegende Überarbeitung Studien- & Prüfungsordnung durchgeführt, welche die Bedürfnisse einer besseren Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie berücksichtigt.

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