MitarbeiterInnen können kurzfristig in die Lage kommen, für die Pflege von Angehörigen verantwortlich zu sein. Eine Mitarbeiterin, die bereits in solch einer Situation war, soll als "Pflege-Ombudsfrau" installiert werden, Informationen zusammenstellen und vor allem als Anlaufstelle für ihre Kolleginnen und Kollegen fungieren.