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Home Office für Eltern

Mag. Walter Gusel SteuerberatungsgmbH

Wenn eine haushaltszugehörige Person – vor allem ein Kind – krank wird, kann die berufstätige Mutter sofort von der Arbeit fernbleiben und im Bedarfsfall im Home Office arbeiten. Gleiches gilt auch für andere pflegebedürftige Personen im Haushalt – neuerdings auch für quarantänepflichtige Personen. Da jedes Schriftstück der Kanzlei digitalisiert ist, kann das Team, sofern notwendig, die Familie zu Hause betreuen und den Beruf – wenn auch eingeschränkt – weiterhin ausüben. Ein digitales Kommunikationstool erleichtert außerdem die Absprache zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Home Office.