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Pflegekarenz / Pflegeteilzeit

Arbeitnehmende können sowohl Pflegekarenz als auch Pflegeteilzeit für max. 3 Monate für zu betreuende Angehörige beantragen. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, steht für die Dauer der Pflegekarenz Pflegekarenzgeld bzw. für die Dauer der Pflegeteilzeit aliquotes Pflegekarenzgeld zu. Eine Verlängerung für weitere 3 Monate ist möglich, wenn sich die Pflegegeld-Stufe erhöht oder eine andere Angehörige/ein anderer Angehöriger das Familienmitglied betreut. Die Antragstellung erfolgt beim Sozialministerium.

Best Practices

Sie wollen erfahren wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt wurden? Klicken Sie sich durch unsere zahlreichen Best Practice Beispiele zertifiziert familienfreundlicher Unternehmen und Gemeinden.

Aktives Karenzmanagement

Ein aktives und strukturiertes Karenzmanagement ermöglicht eine langfristige Karriere-, Kompetenz- und Personalplanung und findet Anwendung in den Themenbereichen Elternkarenz, Pflegekarenz, Bildungskarenz und Sabbatical.

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