Arbeitnehmende können sowohl Pflegekarenz als auch Pflegeteilzeit für max. 3 Monate für zu betreuende Angehörige beantragen. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, steht für die Dauer der Pflegekarenz Pflegekarenzgeld bzw. für die Dauer der Pflegeteilzeit aliquotes Pflegekarenzgeld zu. Eine Verlängerung für weitere 3 Monate ist möglich, wenn sich die Pflegegeld-Stufe erhöht oder eine andere Angehörige/ein anderer Angehöriger das Familienmitglied betreut. Die Antragstellung erfolgt beim Sozialministerium.
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