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Pflegekarenz / Pflegeteilzeit

Der/die karenzierte Arbeitnehmer/in erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung (Pflegekarenzgeld bzw. aliquotes Pflegekarenzgeld) aus öffentlichen Mitteln. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, steht für die Dauer der Pflegekarenz Pflegekarenzgeld bzw. für die Dauer der Pflegeteilzeit aliquotes Pflegekarenzgeld zu. Die Prüfung der Voraussetzungen und die Beantragung liegen in der Verantwortung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Ein Wechsel zwischen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ist für ein- und denselben Betroffenen nicht vorgesehen. Pro Angehörigem kann (gefördert) grundsätzlich nur entweder Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbart werden.
Bei wesentlicher Erhöhung des Pflegebedarfs (mindestens eine Pflegegeldstufe) ist eine neuerliche Gewährung möglich.

Best Practices

Sie wollen erfahren wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt wurden? Klicken Sie sich durch unsere zahlreichen Best Practice Beispiele zertifiziert familienfreundlicher Unternehmen und Gemeinden.

GEG - Elektro- und Gebäudetechnik

Das GEG-Projekt „Yes, we care!“ (YWC) spiegelt bewusst einen aktuellen Bezug auf die Weltsituation wider, um deutlich zu machen, wie wichtig ein funktionierendes Miteinander ist. Zudem basiert es auf dem Erfordernis, sich aufgrund des akuten Fachkräftemangels verstärkt als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und ein entsprechendes Image aufzubauen. Das wichtigste Teilprojekt war die Einführung der 4-Tage-Woche in der der Montage, bzw. die Einführung einer 36-Stunden-Woche in der Verwaltung.

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