Der/die karenzierte Arbeitnehmer/in erhält bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Ausgleichszahlung (Pflegekarenzgeld bzw. aliquotes Pflegekarenzgeld) aus öffentlichen Mitteln. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, steht für die Dauer der Pflegekarenz Pflegekarenzgeld bzw. für die Dauer der Pflegeteilzeit aliquotes Pflegekarenzgeld zu. Die Prüfung der Voraussetzungen und die Beantragung liegen in der Verantwortung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Ein Wechsel zwischen Pflegekarenz und Pflegeteilzeit ist für ein- und denselben Betroffenen nicht vorgesehen. Pro Angehörigem kann (gefördert) grundsätzlich nur entweder Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbart werden. Bei wesentlicher Erhöhung des Pflegebedarfs (mindestens eine Pflegegeldstufe) ist eine neuerliche Gewährung möglich.
Best Practices
Sie wollen erfahren wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt wurden? Klicken Sie sich durch unsere zahlreichen Best Practice Beispiele zertifiziert familienfreundlicher Unternehmen und Gemeinden.
Plattform mit den wichtigsten Informationen zur Pflege von Angehörigen
Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt stetig. Da von dieser Entwicklung auch unsere Belegschaft eventuell bereits betroffen ist bzw. künftig betroffen sein könnte, hat das Personalmanagement im Auftrag der Geschäftsleitung im Intranet eine Informationsplattform geschaffen, die die wichtigsten Informationen rund um das Thema „Pflege“ beinhaltet.
Auch während längerer Freistellungen, wie etwa einer Pflegekarenz, bleiben die Mitarbeiter/innen der Erste Bank in den Kommunikationsfluss eingebunden.
Wir ermöglichen unseren MitarbeiterInnen und Mitarbeitern eine flexible Mischung aus verschiedenen Arbeitsmodellen, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen.
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Reaktion auf akute Pflegefälle
Anders als eine Geburt, die Monate im Vorhinein bekannt ist und auf die sich der Arbeitgeber und der/die Arbeitnehmer/in einstellen kann, ist ein Pflegefall oft akut. Gerade in solchen Fällen ist es wichtig, dass der Arbeitgeber familienfreundlich ist.
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Broschüre zum Thema „Pflege und Betreuung von Familienangehörigen“
Um Mitarbeiter/innen in der ersten Zeit der Pflege von Angehörigen zu unterstützen, hat BILLA eine eigene Broschüre zum Thema „Pflege und Betreuung von Familienangehörigen“ erstellt.
Es steht den Mitarbeiter/innen frei zu wählen, ob sie Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen möchten. Jeder Fall wird individuell, unter Rücksichtnahme der gesetzlichen Rahmenbedingungen, geprüft.
Es ist der Caritas der Erzdiözese Wien ein großes Anliegen, dass Beruf und Familie noch besser miteinander vereinbart werden. Dies wird bewusst mit Hilfe verschiedener familienfreundlicher Maßnahmen gefördert
Unser Karenzmanagement zielt auf umfassende Begleitung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab, die eine familienbedingte Auszeit in Anspruch nehmen: Dies gilt sowohl beim Elternwerden als auch mit der Übernahme privater Pflege- oder Betreuungsaufgaben.
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