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(unbezahlter) Sonderurlaub

Der Arbeitgeber ist verpflichtet in bestimmten Fällen (Todesfall, Hochzeit, Geburt, Umzug) Urlaub zu gewähren. Darüber hinaus können auf freiwilliger Basis im Unternehmen zusätzliche Freistellungen gewährt werden.

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Best Practices

Sie wollen erfahren wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt wurden? Klicken Sie sich durch unsere zahlreichen Best Practice Beispiele zertifiziert familienfreundlicher Unternehmen und Gemeinden.

Vereinbarkeit auf Webseite

Logo

Auf ihrer Website weist die Wildschönauer Backstube unter „Firmenpolitik“ explizit darauf hin, wie sehr die persönlichen Umstände der Beschäftigten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf dem Unternehmen am Herzen liegen. Ebenso wird in der Email-Signatur mit dem Logo der Auszeichnung „Familienfreundlichster Betrieb“ 2021 auf den hohen Stellenwert der Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufmerksam gemacht.

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