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Gleitzeit

Unter gleitende Arbeitszeit versteht man, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit selbst festsetzen können. In Betrieben, in denen ein Betriebsrat errichtet ist, ist die gleitende Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarung festzulegen. Gibt es keinen Betriebsrat, muss mit der einzelnen Arbeitnehmerin oder dem einzelnen Arbeitnehmer eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung getroffen werden. Die tägliche Normalarbeitszeit darf dabei zwölf Stunden nicht überschreiten. Gleitzeit ermöglicht es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern flexibler (re-)agieren zu können, dadurch kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden.

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Arbeitszeiten im Team vereinbart

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Die dm drogerie markt GmbH schafft flexible Arbeitszeitmodelle für ihre Mitarbeiter/innen, um Familiensituationen mit den Erfordernissen der Organisation in Einklang zu bringen.

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Weiterführende Links / Beiträge

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