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Jobsharing

Unter Jobsharing wird allgemein das Aufteilen eines Arbeitsplatzes auf zwei oder mehrere Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer verstanden. Es teilen sich also z.B. zwei Teilzeitkräfte einen Arbeitsplatz. Das Jobsharing bietet Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Arbeitszeit und -dauer individuell gestalten. Für den Arbeitgeber bedeutet diese Arbeitsplatzteilung einen Gewinn an Know-how und dessen Verbleib im Unternehmen beim Ausscheiden einer Arbeitskraft, mehr Kapazität bei hohem Arbeitsaufkommen und mehr Flexibilität bei Krankenstandsvertretungen.

Best Practices

Sie wollen erfahren wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt wurden? Klicken Sie sich durch unsere zahlreichen Best Practice Beispiele zertifiziert familienfreundlicher Unternehmen und Gemeinden.

Jobsharing

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Wesentlich für das Gelingen dieses Modells ist die gute und laufende Kommunikation, klare Vereinbarungen und eine geordnete Organisation.

zum Best Practice Beispiel

Weiterführende Links / Beiträge

Sie wollen mehr über dieses Thema erfahren? Hier finden Sie weiterführende Informationen und einschlägige Links.

Im Interview - Topsharing bei A1 Telekom Austria: Marlis Heintschel & Nina Leindecker-Purrer

Jobsharing eröffnet viele Perspektiven und ist auch nicht auf Teilzeitstellen beschränkt. Es gibt viele Modelle, man kann auch eine Junior- und eine Senior-Person zusammenspannen oder zwei Expertinnen bzw. Experten. Die Unternehmen sollten weniger Angst haben, Jobsharing auszuprobieren. Was soll schon passieren?

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