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Jobsharing

Unter Jobsharing wird allgemein das Aufteilen eines Arbeitsplatzes auf zwei oder mehrere Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer verstanden. Es teilen sich also z.B. zwei Teilzeitkräfte einen Arbeitsplatz. Das Jobsharing bietet Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Arbeitszeit und -dauer individuell gestalten. Für den Arbeitgeber bedeutet diese Arbeitsplatzteilung einen Gewinn an Know-how und dessen Verbleib im Unternehmen beim Ausscheiden einer Arbeitskraft, mehr Kapazität bei hohem Arbeitsaufkommen und mehr Flexibilität bei Krankenstandsvertretungen.

Best Practices

Sie wollen erfahren wie die Maßnahmen in der Praxis umgesetzt wurden? Klicken Sie sich durch unsere zahlreichen Best Practice Beispiele zertifiziert familienfreundlicher Unternehmen und Gemeinden.

Jobsharing

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Wesentlich für das Gelingen dieses Modells ist die gute und laufende Kommunikation, klare Vereinbarungen und eine geordnete Organisation.

zum Best Practice Beispiel

Weiterführende Links / Beiträge

Sie wollen mehr über dieses Thema erfahren? Hier finden Sie weiterführende Informationen und einschlägige Links.

"Effizient, motiviert, in Teilzeit"

Die Studie der FHWIEN der WKW vom 06. März 2017 ging der Frage nach, welche Vor- und Nachteile für eine Beschäftigung von Teilzeitarbeitenden (mit Betreuungspflichten) gesehen wwerden und ob es für Unternehmen attraktiv ist, Teilzeitarbeitende zu beschäftigen.

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